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Städtebauförderung

Die Hauptaufgabe ist die Förderung der Stadterneuerung (Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches). Hier handelt es sich um Gebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und anderen Funktionsschwächen.

Was und wie wird gefördert

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Uffenheim werden folgende Maßnahmen u.a. gefördert:

  • Fassadensanierungen und Hofbegrünungen
  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • Abbruch von Gebäuden

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse.

Zudem besteht die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7h oder 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) erhöht steuerlich abzusetzen. Voraussetzung ist eine vorherige vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Uffenheim.

Sonderabschreibungen in Sanierungsgebieten

Nach den §§ 7h, 10f, 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Uffenheim vertraglich vorher vereinbart werden.

Ansprechpartner

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