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Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Freitag 08:00 - 12:00Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!
Leistung Detail
Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 09.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Einwohnermeldeamt / Standesamt
VGem Uffenheim