Weiterer Glasfaserausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie
Die Stadt Uffenheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite (https://gigabitbayern.de/vg-uffenheim/)
Breitbandausbau 2. Verfahren
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR). Die Stadt Uffenheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Ergebnis der Markterkundung
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Uffenheim Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Markterkundung
Breitbandausbau 1. Verfahren
Breitbandförderung
Am 06.06.2016 wurde an die Stadt Uffenheim vom Heimatminister Dr. Markus Söder der Förderbescheid für den Breitbandausbau übergeben.
Dank des Förderprogrammes des Freistaates Bayern erhält die Stadt Uffenheim vom Land Bayern inklusive des Startgeldes Netz 256.475,-- € (80 % der Wirtschaftlichkeitslücke) für den Breitbandausbau.
Der Eigenanteil der Stadt liegt bei 64.119,--€.
Auswahlverfahren – Ergebnis
Bekanntmachung der Stadt Uffenheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Die Stadt Uffenheim beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Markterkundung – Ergebnis
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Stadt Uffenheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Die Stadt Uffenheim hat vom 17.09.2014 bis 20.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis kann dem nachfolgenden Dokument entnommen werden.
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) – Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Die Stadt Uffenheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie - BbR - (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 15.06.2015 einen Teilnahmeantrag abzugeben.