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Wer bei der Kommunalwahl am 08.03.2026 bereits Briefwahl beantragt hatte, bekommt für die Stichwahl automatisch die Briefwahlunterlagen zugeschickt. Eine erneute Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht erforderlich. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie Ihre Stimme mittels Wahlbrief abgeben oder ins Wahllokal gehen. Für eine Wahl im Wahllokal müssen Sie den Wahlschein mitnehmen. Der Wahlschein befindet sich bei den neuen Briefwahlunterlagen. Achtung hier ist nicht die Wahlbenachrichtigung gemeint.
Sollten Sie erstmals für die Stichwahl Briefwahl in Anspruch nehmen, können Sie die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro beantragen. Bis zum 16.03.2026 können Sie dazu einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwenden oder Sie schicken uns eine kurze Email an Meldeamt@uffenheim.de. Danach müssen Sie zur Beantragung der Briefwahl persönlich im Bürgerbüro (Marktplatz 9, Uffenheim) vorbeikommen, da ansonsten die Zustellung auf dem Postweg nicht mehr garantiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wahlteam
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