Regenerative Energien
Energiewende in Deutschland
Freiflächenphotovoltaik an Autobahnen und Bahnlinien
Der Stadtrat von Uffenheim hat dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen. Die wesentlichen Gesichtspunkte entnehmen Sie bitte den folgenden Auszügen aus den Sitzungen und der pdf-Datei zum Download, die Ihnen weitere Informationen zu möglichen Flächen für Photovoltaik liefert.
Stellungnahme des Stadtentwicklungsausschusses in der Sitzung am 15. August 2012:
Nach Vorlage des Übersichtlageplanes mit den Vorgaben und Festlegungen der aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2012 ergänzten Darstellungen an die betroffenen Ortssprecher und als Tischvorlage für die Fraktionen werden die Ausschlussflächen seitens des Vorsitzenden erneut aufgezeigt und erläutert. Vorsitzender Schöck weist darauf hin, dass die Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit im Interesse der städtebaulichen Entwicklung Vorgaben und Ausschlüsse neben den allgemein zu beachtenden sonstigen öffentlichen Belangen, wie Landschafts- bzw. Naturschutz etc., beschlussmäßig festlegen kann. Insoweit ist eine Grundsatzentscheidung der Stadt zu treffen, wobei für die außerhalb der Ausschlussflächen befindlichen sog. Potentialflächen das Verfahren in städtischer Hand bleibt und die Planungsaufwendungen etc. vertraglich an den Vorhabenträger abgewälzt werden können. In Bezug auf die möglichen Flächen entlang der Autobahn weist vorsitzender Schöck auf die planerische Übernahme der vorausgegangenen Festlegung bzw. auf die planungsrechtlichen Vorgaben bzw. Änderungserfordernisse des Bebauungsplans Nr. 42/2008 hin. Abschließend wird festgestellt, dass die Ortsbeiräte einen eindeutigen Übersichtsplan ausschließlich mit den vorgeklärten Ausschlussflächen und der Darstellung möglicher Flächen zur abschließenden Beratung erhalten. Insoweit wird eine abschließende Empfehlungsentscheidung zurückgestellt.
Stellungnahme des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 08. Oktober 2012:
Im Rahmen der ergänzenden und abschließenden Erläuterung wird seitens des Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass alle betroffenen Ortsbeiräte das Zwischenergebnis aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2012 akzeptieren. Insoweit empfiehlt der Ausschuss auf Antrag des Vorsitzenden, die Ausschluss- und Zulassungsbereiche für Photovoltaikanlagen entlang der Bahnstrecke und der Autobahn grundsätzlich auf der Grundlage der Abgrenzungskarte vom 05.09.2012 festzulegen.
Entscheidung des Stadtrats in der Sitzung am 18. Oktober 2012:
Nach eingehender Aussprache mit Hinweisen auf den möglichen Flächenverbrauch im Bereich Rudolzhofens von 25-30 ha sowie auf die Entscheidungssouveränität des Stadtrates bei konkreten Verwirklichungsanfragen beschließt der Stadtrat mit 17:2 Stimmen die Ausschussempfehlung zum Beschluss zu erheben.