- +49 9842 207-0
- +49 9842 207-32
Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
Freitag 08:00 - 12:00Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!
Leistung Detail
Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Stand: 21.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)