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Leistung Detail

Eheschließung; Anmeldung

Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Einwohnermeldeamt / Standesamt
VGem Uffenheim

  • +49 9842 207-32
  • Montag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
    Dienstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30
    Freitag 08:00 - 12:00

    Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!

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