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26. Jung´sches Haus

Das Haus wurde 1738 neu erbaut nach einem Entwurf aus dem markgräflichen Bauamt Ansbach vom Kastenamtsadjunkt (Adjunkt = Gehilfe eines Beamten / Kastenamt = Behörde, die die Einkünfte des Landesherrn verwaltet) Johann Gottfried Jung auf dem Standort des alten Schaffnerschen Anwesens.

Durch seine ausgewogene Putzgliederung ist dieses Haus eines der prägnantesten Beispiele für die Ansbacher Bauweise der Spätzeit. 

Bei dem zweigeschossigen, massiven Walmdachhaus zeigen sich breite genutete Ecklisenen bei gut proportionierter Putzfelderung. Im Dachgeschoss befinden sich Walmdachgauben. Gegen die Schmiedsgasse zeigt sich eine entsprechend gegliederte Hofmauer mit von Pylonen gerahmter Einfahrt.

Der Hauseingang auf der Hofseite trägt die Portalinschrift „Johann Gottfried Jung“.

Das Haus hat nach dem Privileg von 1737 (die Baugnade wurde 1731 gewährt) 20 Freijahre (das bedeutete 20 Jahre keine Tilgung der aufgenommenen Kreditsumme und Steuerfreiheit). Diese Freijahre endeten de facto erst 1759.

Das Haus wird dann dem Sohn des Erbauers, dem späteren Justizdirektor Konrad Christoph Jung vererbt.

1823 übernimmt es der Kaufmann Christoph Friedrich Grieninger von seiner verwitweten Schwiegermutter Sophie Michel.

Bis 1928 verblieb das Haus im Besitz der Familie Grieninger. Dann kauften es Dr. Leonhard Krämer und seine Ehefrau Bertha. Anschließend ging der Besitz auf seinen Sohn Dr. Friedrich Krämer über, dem dann Wolfgang Barz folgte.

Somit wird in dem Haus seit 1928 durchgehend eine Arztpraxis betrieben.

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