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5. Haus der Kirche

Das Haus wurde 1901 als Königlich Bayerisches Amtsgerichtsgebäude mit Grundbuchamt und Dienstwohnungen errichtet.

Der zweigeschossige Mansarddachbau mit Mittelrisalit und Zwerchhaus (Giebel steht im rechten Winkel zum Hauptgiebel) steht heute unter Denkmalschutz, nicht zuletzt wegen seiner reichen neobarocken Putz- und Sandsteingliederung. Der repräsentative Gründerzeitbau zeigt  weiter auch Elemente des Jugendstils.

Bemerkenswert ist der Giebel mit dem Königlich  Bayrischen Wappen.

Ab 1902 befand sich darin bis 1973 das Amtsgericht Uffenheim.

Das Amtsgericht war bereits anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 1. Oktober 1879 im Uffenheimer Schloss als Nachfolger des Landgerichtes eingerichtet worden.

Der Sprengel war deckungsgleich mit dem des vorherigen Landgerichtsbezirks Uffenheim  und umfasste die damaligen Gemeinden Adelhofen, Auernhofen, Bergtheim, Brackenlohr, Buchheim, Custenlohr, Equarhofen, Ergersheim, Ermetzhofen, Geckenheim, Geißlingen, Gollachostheim, Gollhofen, Gülchsheim, Hemmersheim, Herbolzheim, Hohlach, Ippesheim, Langensteinach, Lipprichhausen, Mörlbach, Neuherberg, Oberickelsheim, Pfaffenhofen, Pfahlenheim, Reusch, Rodheim, Rudolzhofen, Seenheim, Simmershofen, Uffenheim, Ulsenheim, Unterickelsheim, Uttenhofen, Walkershofen, Wallmersbach, Weigenheim, Welbhausen und Wiebelsheim.

Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Ansbach und das Oberlandesgericht Nürnberg.

Durch die Aufhebung des Amtsgerichts Marktbreit am 1. Juli 1932 vergrößerte sich der Uffenheimer Gerichtsbezirk noch um die Orte Bullenheim und Gnötzheim.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 1. Juli 1973 wurde das Amtsgericht Uffenheim aufgehoben und dessen Bezirk wie folgt aufgeteilt:

Bullenheim, Gnötzheim und Unterickelsheim kamen als nunmehriger Bestandteil des Landkreises Kitzingen zum Amtsgericht Kitzingen,  während die übrigen Orte als Teil des neuen Landkreises Neustadt an der Aisch / Bad Windsheim dem Amtsgericht Neustadt an der Aisch zugeteilt wurden.

Heute wird das Haus als kirchliches Zentralgebäude für die Kirchenverwaltung der Dekanate Uffenheim, Markt Einersheim und Bad Windsheim genutzt. Ebenso finden hier kirchliche Veranstaltungen statt.

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