Sperrmüllhotline: 09161-92 3414
März bis Oktober: | |
---|---|
Mo., Di., Mi., + Fr. | 7:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 13:00 - 18:00 Uhr |
Samstag | 09:00 - 14:00 Uhr |
November bis Februar: | |
Mo., Di., Mi., + Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 12:00 - 16:00 Uhr |
Samstag | 09:00 - 14:00 Uhr |
Donnerstag Vormittag ist geschlossen.
Die Öffnung der Deponie (wie auch des Kompostplatzes) ist auf die veröffentlichten Zeiten beschränkt. Zusätzliche Öffnungszeiten auf Abruf sind im Hinblick auf die Besetzung der Anlage und die Betriebsabläufe nicht möglich.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Wertstoffhof ab 27.04.2020 wieder geöffnet!
Der Wertstoffhof Uffenheim hat ab Montag, 27.04.2020 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.
Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin oberste Priorität haben. Neben den Abstands- und Hygieneregeln sind die Kundinnen und Kunden ab Montag verpflichtet, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) zu tragen.
Der Zugang zu den abfallwirtschaftlichen Einrichtungen ist weiterhin nur in begrenztem Rahmen möglich, so dass es ggf. zu stark erhöhten Wartezeiten kommen kann, wofür schon vorab um Verständnis und die erforderliche Geduld gebeten wird.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, den reibungslosen Ablauf zu unterstützen, indem sie alleine zu den Einrichtungen kommen und ihre Wertstoffe möglichst vorsortiert bringen. Es wird empfohlen, gerade in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung zu überlegen, ob der Gang zum Wertstoffhof dringend erforderlich ist oder noch etwas aufgeschoben werden kann. Den Weisungen des Personals ist in jedem Falle Folge zu leisten.
Öffnungzeiten Wertstoffhof Uffenheim:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 12:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Samstag 08:30 - 12:30 Uhr
Die Kompostplätze haben wie bisher auch weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Allerdings gelten auch hier die Abstands- und Hygieneregeln, sowie die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (Maske).