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Förderprogramm „Aus ALT mach NEU”

Förderprogramm für den Erwerb eines Altbaus in der Stadt Uffenheim

Uffenheim liegt mit rund 6.000 Einwohnern im Schnittpunkt der Metropolregion Nürnberg und der Städte Würzburg und Ansbach. Mit seiner Einbindung an den öffentlichen Nahverkehr von Nürnberg und Würzburg, der Anbindung an die A 7, einer guten Infrastruktur, zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, einem vielfältigen Schulsystem, Freibad und Vereins- und Freizeitangeboten bietet Uffenheim als Wohnort ideale Voraussetzungen zum Arbeiten, Leben und Wohlfühlen für die ganze Familie. Zahlreiche Veranstaltungen und Feste sind Anziehungspunkt in der Region. Mit dem Förderprogramm „Aus ALT mach NEU“ wird der Erwerb von Altbauten, die besonders für Familien interessant sind, durch die Stadt gefördert.

Allgemeine Voraussetzung für eine Förderung

Ein Altbau im Sinne dieser Förderrichtlinien ist ein Gebäude auf dem Gebiet der Stadt Uffenheim, das mindestens 30 Jahre alt ist (gerechnet ab Bezugsfertigkeit).

Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Bei ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften sind beide Partner anspruchsberechtigt, jeweils aber nur für die Hälfte des Förderbetrages. Die Richtlinien dieses Förderprogrammes müssen bei der Antragstellung anerkannt werden.

Der Zuschuss hat eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren. Für jedes Anwesen kann daher ein erneuter Zuschuss erst nach 15 Jahren gewährt werden.

Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, sofern für die gleiche Maßnahme ein Zuschuss im Rahmen der Städtebauförderung in einem Sanierungsgebiet der Stadt Uffenheim gewährt wird.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse werden nur gewährt, wenn und soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Zuschüsse ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben enthält und die Richtlinie nicht beachtet wurde.

Was wird gefördert?

1. Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Altbauten

  1. einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.000,00 EUR, sofern mindestens 25.000,00 EUR aus eigenen Mitteln für die Sanierung des Altbaus aufgewendet werden.
  2. Für jedes Kind, welches zum Zeitpunkt des Bezugs des sanierten Altbaus das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet und seinen Hauptwohnsitz bei den Antragstellern hat, wird ein weiterer Zuschuss von einmalig 500,00 EUR gewährt.
  3. Wenn die aus eigenen Mitteln aufgewendeten Sanierungskosten den Betrag von 50.000,00 EUR übersteigen, erhöht sich der Betrag für jedes Kind auf 2.000,00 EUR.
  4. Die Stadt Uffenheim gewährt für den Abbruch eines Altbaus mit gleichzeitiger Errichtung eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle die Zuschüsse in der gleichen Höhe. 

2. Förderung von Bauschuttentsorgung

Sofern die Kosten für die Bauschuttentsorgung nicht bei der Nr. 1 enthalten sind, werden diese mit 50 % der nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag von maximal 2.000,00 EUR bezuschusst.

Das Förderprojekt muss im Eigentum des Antragstellers sein, eine Eigennutzung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist, dass auf dem geförderten Grundstück eine zusätzliche Wohnnutzung entsteht bzw. ein Leerstand wiederbelebt wird.

Vor Antragstellung ist eine qualifizierte Bauberatung (z. B. Impulsberatung über die Kommunale Allianz bzw. Architekten oder Planer) erforderlich.

Ziel der Förderung

Um jungen Paaren und Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern und die Innenentwicklung zu unterstützen, fördert die Stadt Uffenheim nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten. Gleichzeitig soll das soziale Umfeld und die Vielfältigkeit von Innenstadt und Ortskernen gestärkt werden.

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