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Kommunales Förderprogramm zur Aufwertung von Handels- und Gewerbeflächen zur Wiederbelebung der Uffenheimer Altstadt

Zur Aufwertung von Handels- und Gewerbeflächen in der Altstadt kann bei der Stadt Uffenheim ein Zuschuss für Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen entsprechend den nachfolgenden Richtlinien beantragt werden. Die Förderung erfolgt aus Eigenmitteln der Stadt Uffenheim mit Unterstützung aus dem Städtebauförderungsprogramm vom Freistaat Bayern. Im Unterschied zum Fassadenprogramm können hier auch Maßnahmen in Gebäuden gefördert werden.

Was und wie wird gefördert

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt Uffenheim werden folgende Maßnahmen u.a. gefördert:

Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Aufwertung, zur Beseitigung und zur Vermeidung von Leerständen in bestehenden Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume.

Förderfähig ist auch der barrierefreie Ausbau im Innenbereich (z. B. Sanitäranlagen, stufenloser Ausbau der Ladenfläche etc.).

Wie wird gefördert

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse.

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