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Förderhinweis

Teilabbruch/Teilsanierung Nebengebäude „Neue Gasse 1“ und Sanierung der historischen Stadtmauer im Bereich der Fl. Nr. 242 (Nordseite)

Städtebauförderung in Mittelfranken

Die Städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.

Umsetzung der Stadt Uffenheim

Die Stadt Uffenheim reichte am 20.10.2016 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das Projekt „Teilabbruch/Teilsanierung Nebengebäude „Neue Gasse 1“ und Sanierung der der historischen Stadtmauer im Bereich der Fl. Nr. 242 (Nordseite)“ ein.

Die Regierung von Mittelfranken bewilligte diesen mit Bescheid vom 24.01.2017. Der Bewilligungszeitraum war anfangs bis zum 31.12.2018 vorgesehen. Durch anfängliche Verzögerungen, Corona und einem Brand im Nebengebäude hat sich dieser bis zum 31.12.2022 ausgedehnt.

Das Grundstück Fl. Nr. 242 ist mit einem Wohnhaus und einem Lagerschuppen bebaut, der an der Stadtmauer angrenzt. Da der Schuppen nicht mehr in einem ordentlichen baulichen Zustand war, sollte er saniert und teilweise abgebrochen werden. Der Schuppen wurde jedoch komplett abgerissen, da der Zustand schlechter war als anfangs gedacht. Das stehen gebliebene Gebäude wurde an der Fassade gesäubert und erneuert, die Fenster- und Türrahmen getauscht und das Schleppdach ersetzt. Bei der Stadtmauer wurde das lockere Mauerwerk ausgebrochen und ergänzt. Eine Notsicherung der Mauer war nach der Freilegung notwendig, worauf der Stadtrat eine dauerhafte Sicherung mittels Stahlkonstruktion beschloss. Die Stahlkonstruktion ist zeitgleich als Gerüst für den Schuppen verwendet worden. Die Konstruktion ist nun mit Holz verkleidet.

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